LESERFRAGEN EXPERTENTELEFON \"Sicher im Internet\" am 24.11.2011

Die meistgestellten Leserfragen am Expertentelefon "Sicher im Internet - so geht’s! Tipps und Tricks zum World Wide Web" am 24.11.2011

 

 

 

 

 

 

 

Ich habe eine Rechnung erhalten, weil ich im Internet angeblich eine Persönlichkeitsanalyse habe machen lassen. Habe ich aber nicht. Unterstützt mich meine Rechtsschutz-Versicherung notfalls vor Gericht?

  • Hans-Jürgen Niehues, Jurist und Rechtsschutz-Experte, Leiter der Leistungsabteilung der D.A.S. Hamburg: Gerade in solchen Fällen helfen Ihnen die speziellen Rechtsschutz-Internet-Produkte, wie der D.A.S. Internet-Rechtsschutz. Das ist der „Surf-Airbag“ für im Internet privat abgeschlossene Verträge. Aber auch der in anderen Rechtsschutzprodukten enthaltene Privat-Vertragsrechtsschutz sorgt für Ihre umfassende anwaltliche Unterstützung, natürlich auch vor Gericht.

Ich surfe viel im Internet. Worauf sollte ich beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten, damit ich zum Beispiel auch bei Online-Geschäften optimal versichert bin?

  • Hans-Jürgen Niehues: Ihr Rechtsschutz sollte den Vertrags-Rechtsschutz für die von Ihnen und Ihren Familienangehörigen im Internet privat abgeschlossenen Verträge enthalten. Dazu zählen Kaufverträge, Ersteigerungen aus Auktionen, Darlehens-, Versicherungs- und Reparaturverträge. Darüber hinaus sollte auf jeden Fall der Schadenersatz-Rechtsschutz eingeschlossen sein, um Schadenersatzansprüche aus „Trojaner-“- und „Phishing“-Attacken geltend machen zu können.

Seit der Einführung von Smartphones steht das Internet quasi immer und überall zur Verfügung. Das erlaubt mir, zu jeder Zeit und von jedem Ort aus meine privaten Geschäfte zu betreiben. Greift meine private Rechtsschutzversicherung auch in diesen Fällen ein?

  • Hans-Jürgen Niehues: Ja, allerdings ist auf eine weltweite Deckung zu achten, denn die Vertragspartner sitzen nicht immer im europäischen Raum.

Welche Daten muss ich mindestens angeben, wenn ich im Internet etwas bestelle, und wie darf der Versender meine Daten nutzen?

  • Stefan Staub, Datenschutzbeauftragter und Vorstandsmitglied des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.: Prinzipiell muss ich nur die Daten angeben, die zwingend für die Abwicklung des Geschäfts notwendig sind. Dies kann natürlich je nach Art des Geschäfts variieren und ist abhängig von der angebotenen Zahlungsart. Eine Zahlung per Rechnung kann somit eine Auskunft bei Ratingagenturen wie der Schufa nach sich ziehen. Bei Vorkasse wäre dies nicht erlaubt.

Ich war zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Dort habe ich gesehen, dass man sich im Internet Informationen über mich ausgedruckt hatte. Ist das zulässig?

  • Stefan Staub: In der Regel ist das als nicht datenschutzkonform zu beurteilen. Das Datenschutzrecht sieht eine Direkterhebung beim Betroffenen vor, also in diesem Falle beim Bewerber. Außerdem soll es einen direkten Zweckbezug der Daten zum angestrebten Arbeitsverhältnis geben. Und obendrein soll eine Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Bewerbers und dem Informationsinteresse des Unternehmens stattfinden.

Wenn ich mich mit meinen Freunden bei Facebook zum Beispiel über ein Treffen am Abend austausche, können diese Informationen dann missbraucht werden?

  • Stefan Staub: Ein klares Ja! Erstens können Software-Fehler von Unbefugten ausgenutzt werden. Zweitens werden Dienstleistungen, die vermeintlich kostenlos sind, im Hintergrund meist durch Werbemaßnahmen finanziert. Und drittens, je mehr Daten ich im Internet preisgebe, umso umfassender wird mein digitales Abbild und desto wertvoller sind meine Daten für Unternehmen.

Woran erkenne ich, ob eine Seite im Internet sicher ist?

  • Achim Plattner, Experte im E-Business Bereich bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth: Ob eine aufgerufene Seite sicher ist, kann man nie sagen. Wenn Sie eine Seite aufrufen möchten, die Ihnen nicht vertrauenswürdig erscheint, sollten Sie den Aufruf der Website unterlassen und sich besser nochmals über Kundenerfahrungen mit der Website beziehungsweise dem Unternehmen in Google, Foren, Blogs oder bei Verbraucherverbänden informieren. Bei bekannten und vertrauenswürdigen Marken kann man in der Regel nichts falsch machen. Aber auch hier sollte man immer nochmals prüfen, ob man sich auf der wirklichen Website der Marke befindet und nicht auf einer Produktpiraten-Seite gelangt ist.

Bei Stiftung Warentest habe ich gelesen, dass man eine Risikolebensversicherung gut und günstig online abschließen kann. Stimmt das und welche Daten muss ich dazu offen legen?

  • Achim Plattner: Es ist richtig, dass die Ergo Direkt Versicherungen im Bereich der Risikolebensversicherung von Stiftung Warentest immer wieder als Testsieger festgestellt wurde und man daher günstig abschließen kann. Für den Abschluss sind Angaben zum Versicherungsnehmer, der zu versichernden Person, zum Leistungsempfänger, zu Vorversicherungen, Bankdaten und Daten zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person anzugeben.

Wie stelle ich sicher, dass beim Online-Abschluss einer Versicherung die von mir geleisteten Antworten über meinen Gesundheitszustand streng vertraulich bleiben?

  • Achim Plattner: Durch eine verschlüsselte Datenübermittlung, die Sie an einem https:// in der Adresseingabezeile des Browsers am Anfang der URL erkennen, und mithilfe der Hinweise in der Datenschutzerklärung des Versicherers.

Ich habe gehört, wenn man online Verträge abschließt, sei dies oft günstiger. Aber sind solche Verträge wirklich rechtswirksam?

  • Jochen Plett, Rechtsanwalt in Hamburg, Experte für IT- und Internetrecht: Im Regelfall ja. Verträge, die einer bestimmten Form bedürfen, wie etwa Grundstückskaufverträge, werden im Normalfall auch nicht über das Internet abgeschlossen. Ausnahmen gelten wieder für Minderjährige oder natürlich Geschäfte mit illegalen Waren und Dienstleistungen.

Ich werde auf Internetplattformen von einem Ex-Freund belästigt. Was kann ich dagegen unternehmen?

  • Jochen Plett: Sie können zunächst Strafantrag bei der Polizei stellen. Im Regelfall kann bei Gericht auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die Ihrem Ex-Freund die Belästigungen untersagt. Die Betreiber der Plattformen haften in der Regel nicht, können aber zur Prüfung und Löschung des Inhalts verpflichtet sein.

Ich bin möglicherweise auf einer Phishing-Seite gelandet und habe meine Konto-Daten eingegeben. Kommt meine Bank für die Schäden auf?

  • Jochen Plett: Mittlerweile ist die Haftung durch die Rechtsprechung und die Gesetzeslage zu Lasten der Banken verlagert worden. Dies gilt auch für die Beweisführung vor Gericht. Es bestehen noch Unklarheiten, inwieweit der Bankkunde seinen Melde- und Mitwirkungspflichten nachkommen muss. Ein achtsamer Umgang mit den Zahlungsinstrumenten ist weiterhin anzuraten. Eine Allein- und Mithaftung des Bankkunden ist jedenfalls nicht stets ausgeschlossen. Die weitere Entwicklung der Rechtssprechung ist zu beobachten.
Quelle: deutsche journalisten dienste (djd),